Hinweis Batteriegesetz

In unseren Sendungen können Batterien und Akkus enthalten sein. Gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) sind wir verpflichtet sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Zink, Mangan, Eisen oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z. B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Müll­tonne sowie der chemischen Bezeichnung des Schadstoffes gekennzeichnet.

battverordnung

Pb - Batterien können Blei enthalten
Cd - Batterien können Cadmium enthalten
Hg - Batterien können Quecksilber enthalten

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